Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 25. April 2024 bis 27. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-09
Bauherrschaft: Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Sabine Waldmeier, Neulighof 334, 4316 Hellikon
Projektverfasser: BTB Heinz Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Renovation Betriebsleiterwohnung und Ausbau Holzlager zu Nebenräumen und Büro
Lage: Parzelle 716, Neulig
Zonenart: Landwirtschafszone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG