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Personelles
Der Gemeinderat von Hellikon musste von der Kündigung von Markus Weder, Leiter Finanzen, Kenntnis nehmen. Markus Weder wird die Gemeinde Hellikon per Ende Januar 2025 verlassen, um sich frühzeitig in den wohlverdienten Ruhestand zu begeben. Der Gemeinderat und die Verwaltung bedauern diesen Weggang und bedanken sich herzlich für den grossen Einsatz für die Gemeinde Hellikon sowie für die sehr gute Zusammenarbeit. Der Gemeinderat wird sich bezüglich der Nachfolgelösung baldmöglichst beraten. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Verfall der provisorischen Steuern 2024
Wir machen alle Steuerpflichtigen darauf aufmerksam, dass die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2024 bis 31.10.2024 zu bezahlen sind. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab 01.11.2024 wird auf den offenen Restbetrag ein Verzugszins von 5.1% berechnet. Für die rechtzeitige Zahlung danken wir. Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen 061 / 871 01 59 oder markus.weder@hellikon.ch. DIE FINANZVERWALTUNG
Wasserzähler ablesen
In den nächsten Wochen wird unser Weibel Ernst Brogli die Wasseruhren ablesen. Wir bitten die Hauseigentümer und die Mieter, den Zugang zu den Wasseruhren freizuhalten. Sollten wir Sie nicht erreichen, bitten wir Sie, den Zählerstand der Wasseruhr abzulesen und gut leserlich auf der Selbstablesekarte zu vermerken. Die Karte ist innert 5 Tagen ausgefüllt und frankiert der Post aufzugeben oder in den Gemeindebriefkasten einzuwerfen. Für allfällige Fragen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen 061 / 871 01 59 oder markus.weder@hellikon.ch. DIE FINANZVERWALTUNG
Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rats und Regierungsrats vom 20.10.2024
Am Sonntag, 20. Oktober 2024 werden die 140 Mitglieder des Grossen Rats und die fünf Mitglieder des Regierungsrats für die Amtsperiode 2025/2028 gewählt.
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Stimmzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 20. Oktober 2024, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 26. September 2024 bis 25. Oktober 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-11
Bauherrschaft: Edelweiss Holzbau AG c/o Franz Wegmüller, Wydenmatt 14, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Edelweiss Holzbau AG c/o Franz Wegmüller, Wydenmatt 14, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Edelweiss Holzbau AG c/o Franz Wegmüller, Wydenmatt 14, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Neubau Drei-Familienhaus
Lage: Parzelle 335, Wydenmatt / Wydenweg
Zonenart: Wohnzone B / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG
Ausstellung „Das habsburgische Fricktal als Schauplatz des Schwabenkrieges von 1499“ im Gemeindehaus Hellikon
Vom Montag, 23.09.2024, bis am Sonntag, 29.09.2024 ist die Wandervitrine zum Thema Schwabenkrieg im Gemeindehaus Hellikon stationiert. Am Montag, 23.09.2024, 19.00 Uhr findet die Vernissage statt. Die Gemeinde offeriert einen kleinen Apéro. Die Wandervitrine kann zu den Öffnungszeiten besichtigt werden. Am Mittwoch und Freitag ist der Schalter grundsätzlich geschlossen. Wenn Sie sich die Ausstellung an diesen Tagen ansehen möchten, dürfen Sie gerne klingeln und wir werden die Tür für Sie öffnen. Bitte geben Sie uns vorher kurz Bescheid, dass Sie vorbeikommen. Der Gemeinderat freut sich auf Ihren Besuch. DER GEMEINDERAT
Demission Gemeinderat Michael Lang
Gemeinderat Michael Lang hat aus persönlichen und beruflichen Gründen sowie aufgrund der Planung einer gestaffelten Erneuerung des Gemeinderates seine Demission per 31.12.2024 eingereicht. Gestützt auf § 35 Abs. 2 des Gemeindegesetzes bzw. § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Reche hat das DVI des Kantons Aargau diesem Gesuch auf den Zeitpunkt der Ersetzung stattgegeben. Wir danken Gemeinderat Michael Lang für seinen Einsatz im Dienste der Gemeinde Hellikon und wünschen ihm alles Gute. Die Ersatzwahl ist für den 29. November 2024 vorgesehen und findet somit während der Budgetgemeindeversammlung statt. Bei Fragen zur Wahlversammlung gibt das Wahlbüro (Präsident Peter Hufschmid) oder die Gemeindekanzlei (Verwaltungsleiter Edoardo Carrico) gerne Auskunft. Interessierte, die sich für den frei werdenden Sitz als Mitglied des Gemeinderates melden möchten, dürfen gerne mit dem Gemeinderat Kontakt aufnehmen. DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 12. September 2024 bis 11. Oktober 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-14
Bauherrschaft: Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Lage: Parzelle 203 + 205, Tempel
Zonenart: Wohnzone A / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
Baugesuch Nr.: 24-15
Bauherrschaft: Stefan Hasler, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Abbruch des Gebäudes AGV-Nr. 126, Tempel 14 / Teilabbruch des Gebäudes AGV-Nr. 374. Erstellen einer Einstellhalle mit 10 Parkplätzen und ein MFH mit 3 Wohnungen
Lage: Parzellen 203 + 205, Tempel
Zonenart: Kernzone K + ausserhalb Bauzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG
Checkliste zur brieflichen Stimmabgabe
Am Sonntag, 22. September 2024 und am Sonntag, 20 Oktober 2024 finden Abstimmungen und Wahlen statt. Hier die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, damit die briefliche Stimmabgabe auch gültig ist. Die Anleitung auf dem Stimmrechtsausweis ist zu beachten. Die Stimm- und/oder Wahlzettel sind handschriftlich auszufüllen. Sämtliche ausgefüllte Stimm- und/oder Wahlzettel sind in das amtliche Stimmzettel-Kuvert (Kuvert mit Löchern) zu legen und zuzukleben. Der Stimmrechtsausweis ist im Feld zwingend zu unterschreiben (Achtung häufiger Grund für eine ungültige briefliche Stimmabgabe: ohne Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig) und zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert zu legen. Das Antwort-Kuvert kann per Post zugestellt (Achtung B-Post: Zur Sicherheit Kuvert spätestens am Dienstag vor Wahlsonntag verschicken) oder in den Gemeindebriefkasten geworfen werden (bis Wahlsonntag, 09.30 Uhr). Es dürfen auf keinen Fall eigene Kuverts verwendet werden. Sollten das amtliche Antwortkuvert oder andere Unterlagen nicht mehr vorhanden sein, kann die Gemeindekanzlei, Tel. 061 871 01 61, kontaktiert werden. Anstelle der brieflichen Stimmabgabe ist auch der Urnengang möglich. Das Wahlbüro stellt jeweils am Wahlsonntag von 09.00 bis 09.30 Uhr im Gemeindehaus eine Urne auf. DIE GEMEINDEKANZLEI
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Christkath. Kirchgemeinde, Hauptstrasse 97, 4316 Hellikon, Überdachung best. Wärmepumpe und Lager für Gartengeräte, Parzelle 264, Hauptstrasse
DER GEMEINDERAT