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Erhöhung Waldbrandgefahr auf Stufe 4 (gross), bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Vertreter der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV), der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) und des Kantonalen Führungsstabs (KFS) haben gestern Dienstag, 23. Juni 2026, eine erneute Lagebeurteilung der Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Die Gefahrenstufe wird von der Stufe 3 "erheblich" auf die Stufe 4 "gross" erhöht. Der Grund für diesen Entscheid ist die weiter verschärfte Trockenheitssituation und die Prognosen für die kommenden Tage, die weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Die hohen Temperaturen erhöhen die Gefahr zusätzlich. Die Niederschläge von vergangenem Freitag haben nicht zur Entspannung der Lage beigetragen. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt gestützt auf das Brandschutzgesetz ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand. Das Feuerverbot gilt ab heute 18 Uhr im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz zulässig. DER GEMEINDERAT
Bitte Wasser sparen
Auch wenn in Hellikon aktuell noch keine akute Wasserknappheit herrscht, bitten wir die Bevölkerung, mit dem Wasser sparsam umzugehen. Indem Sie beispielsweise auf das nicht zwingend nötige Bewässern von Rasen- und Gartenanlagen, das Abspritzen von Vorplätzen, das Befüllen von Schwimmbädern und das Waschen von Autos oder anderen Fahrzeugen verzichten, helfen Sie mit, damit auch in den kommenden Wochen genügend Trink- und Löschwasser zur Verfügung steht. Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen bestens. DER GEMEINDERAT
Jubiläum Restaurant Rössli 3.7.2026 – Ausnahmebewilligung Live-Musik
Das Restaurant Rössli in Hellikon feiert am 3. Juli 2026 ab 18.00 Uhr sein 1-jähriges Jubiläumsfest. Der Gemeinderat bewilligt dem Restaurant Rössli, anlässlich des Jubiläums eine musikalische Veranstaltung durchzuführen. Auf der Terrasse ist Live-Musik bzw. musikalische Unterhaltung bis 23.00 Uhr gestattet. Anschliessend ist die Lautstärke deutlich zu reduzieren. Ab 24.00 Uhr ist die Nachtruhe zwingend einzuhalten. Im Innenbereich des Restaurants darf weiterhin Musik abgespielt werden, sofern die gesetzlichen Lärmvorschriften eingehalten werden. Der Gemeinderat wünscht dem Restaurant Rössli ein gelungenes und schönes Jubiläumsfest. DER GEMEINDERAT
Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 19. Juni 2026 bis 20. Juli 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 26-09
Bauherrschaft: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Vorplatzerneuerung
Lage: Parzelle 174, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone K / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
Baugesuch Nr.: 26-10
Bauherrschaft: E. Nellen + S. Elms, Obere Strasse 27, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: E. Nellen + S. Elms, Obere Strasse 27, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Bauhase, Daniel Hasler, Rebmatt 2, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Rückbau Holzbalkon / Einbau Fenster- und Absturzgitter (2-fach)
Lage: Parzelle 244, Obere Strasse
Zonenart: Kernzone K
DIE BAUVERWALTUNG
Achtung vor „Fällelern“ – Diebe greifen bei unverschlossenen Fahrzeugen zu
Sie kommen leise, handeln schnell und verschwinden unbemerkt: sogenannte „Fälleler“. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Landwirtschaft und bezeichnet Fallobst – Früchte, die man mühelos vom Boden auflesen kann. Leichte Beute, sozusagen. In der Kriminalität steht der Ausdruck für Diebe, die gezielt unverschlossene oder offenstehende Fahrzeuge durchsuchen und Wertgegenstände entwenden. So schützen Sie sich vor „Fällelern“: Fahrzeug immer abschliessen – auch auf Privatgrund oder in Garagen; Wertgegenstände nicht sichtbar im Auto liegen lassen und bei verdächtigen Personen oder Situationen die Polizei über 117 informieren. DER GEMEINDERAT
Seniorenausflug
Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 03. Juni 2026
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 03. Juni 2026 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 13. Juli 2026.
I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 259 / Anwesende 22 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 28.11.2025; Genehmigung der Jahresrechnung 2025 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2025.
II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 610 / Anwesende 50 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 28.11.2025; Genehmigung des Projektierungskredites Strassenbauprojekt Obermatt in der Höhe von CHF 50‘000.-; Genehmigung der Jahresrechnung 2025 (inklusive Spezialfinanzierungen / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2025.
DER GEMEINDERAT
Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 12. Juni 2026 bis 13. Juli 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 26-04
Bauherrschaft: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Aufdach-PV-Auflage + Luft-Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 174, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone K
DIE BAUVERWALTUNG
Neophytensäcke
Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden. Die mit ausschliesslich Neophyten gefüllten Neophytensäcke können in dem Abfallcontainer der Gemeinde - bei der Entsorgungsstelle - entsorgt werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigen Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten. DER GEMEINDRAT

























