Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 30. Juli 2021 bis 30. August 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilli-gung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 21-16
Bauherrschaft: Heinz Meier, Schaffhauserstrasse 24, 4332 Stein
Grundeigentümer: Heinz Meier, Schaffhauserstrasse 24, 4332 Stein
Projektverfasser: Bautechn.-Büro H. Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Luft/Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 90, Rebmatt
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG