Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 26. Januar 2023 bis 27. Februar 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-01
Bauherrschaft: Martin Schlienger, Schulstrasse 11, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: M. Schlienger + C. Mülhaupt, Schulstrasse 11, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Martin Schlienger, Schulstrasse 11, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Umnutzung Scheune zu Wohnraum / Gartengestaltung
Lage: Parzelle 37, Schulstrasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG