Nachträgliche Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 15.4.2019 bis 14.5.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 19-06
Bauherrschaft: Nussbau Christoph und Maria, Bürgler 9, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Nussbau Christoph und Maria, Bürgler 9, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Brogle Walter, Hauptstrasse 32, 4317 Wegenstetten
Bauvorhaben: Anpassung Zufahrt und Umgebungsgestaltungsarbeiten
Lage: Parzelle 588, Bürgler
Zonenart: ausserhalb Bauzone
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.