Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 26.4.2019 bis 27.5.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Ge-gen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 19-08
Bauherrschaft: David Mäder, Rebmatt 21, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: David Mäder, Rebmatt 21, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Walter Brogle, Hauptstrasse 32, 4317 Wegenstetten
Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe
Lage: Rebmatt 23, Parzelle 101