Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 27.5.2019 bis 25.6.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 19-11
Bauherrschaft: Schlienger Ursula, Schulstrasse 1, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Schlienger Ursula, Schulstrasse 1, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Schlienger Ursula, Schulstrasse 1, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Dachverlängerung des Schopfes AGV Nr. 221
Abbruch der eingestürzten Schopfanbauten
Lage: Parzelle 473, Riemet
Zonenart: ausserhalb Bauzone
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.