Nachträgliche Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 8.7.2019 bis 6.8.2019 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 19-15
Bauherrschaft: ARGE Hellikon, Rudolf Wirz Strassen- und Tiefbau AG, Oristalstrasse 98, 4410 Liestal
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Hasler Peter, Hauptstrasse 6, 4316 Hellikon
Projektverfasser: ARGE Hellikon, Rudolf Wirz Strassen- und Tiefbau AG, Oristalstrasse 98, 4410 Liestal
Bauvorhaben: Temporärer Installationsplatz für die Dauer der Sanierungsarbeiten K494
Lage: Parzellen 78 und 575, Hauptstrasse
Zonenart: ausserhalb Bauzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.