Baugesuchspublikation / Bauen ausserhalb der Bauzone
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 9.12.2019 bis 7.1.2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 19-24
Bauherrschaft: Johann Waldmeier, Wydenmatt 22, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Johann Waldmeier, Wydenmatt 22, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Walter Brogle, Hauptstrasse 32, 4317 Wegenstetten
Bauvorhaben: Vergrösserung Viehauslauf / Umgestaltung Kuhliegeboxen / Neues Grünfuttersilo
Lage: Parzelle 392, Wydenmatt
Zonenart: ausserhalb Bauzone
Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich.