Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 23.1.2020 bis 21.2.2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen das Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid ver-langt.
Baugesuch Nr.: 20-01
Bauherrschaft: Flück Beat und Patricia, Hauptstrasse 95, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Flück Beat und Patricia, Hauptstrasse 95, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Flück Beat und Patricia, Hauptstrasse 95, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Vorplatz aus Sickerverbundsteine (Ersatz Schottersteine)
Katzengehege
Lage: Parzelle 262, Hauptstrasse 95
Zonenart: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
DIE BAUVERWALTUNG