Corona Virus / Schliessung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen
Gemäss Beschluss der zuständigen kantonalen Behörde wird verfügt:
1. Sämtliche Schul-, Sport- und Freizeitanlagen im Kanton Aargau sind ab dem 30. März 2020 (Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Allgemeinverfügung) von 20:00 Uhr abends bis 08:00 Uhr morgens geschlossen.
2. Bei Nichtbefolgen der angeordneten Massnahmen werden diese zwangsweise durchgesetzt, nötigenfalls mit Hilfe der Polizei.
3. Widerhandlungen gegen die Anordnung gemäss Ziffer 1 dieser Verfügung werden gestützt auf Art. 10f Abs. 2 lit. a COVID-19-Verordnung 2 mit Busse bestraft.
4. Einer allfälligen Beschwerde gegen die Ziffer 1 dieser Verfügung wird aufgrund der Gefährdung der öffentlichen Gesundheit die aufschiebende Wirkung entzogen.
DER GEMEINDERAT