Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 26. November 2020 bis 28. Dezember 2020 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Ge-gen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtig-ten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu ent-halten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 20-27
Bauherrschaft: Naturschutzverein Hellikon, Trotte 2, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Ortsbürgergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Naturschutzverein Hellikon, Trotte 2, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Beobachtungsplattform
Lage: Parzelle 573, Stygli
Zonenart: ausserhalb Bauzone, Naturschutzgebiet und Gewässerraum / Zustim-mung kantonaler Behörden erforderlich