Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 07. März 2024 bis 08. April 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-06
Bauherrschaft: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Installation Indach-PV-Anlage Gegenfirst nordostseitig
Lage: Parzelle 254, AGV-Nr. 144, Hauptstrasse 67
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG