Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 18. April 2024 bis 20. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-08
Bauherrschaft: Gemeindeverband Feuerwehr Wabrig, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Steck+Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Neubau Feuerwehrmagazin
Lage: Parzelle 40, Schulstrasse
Zonenart: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen – ÖBA / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich (Gewässerraum)
DIE BAUVERWALTUNG