Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 03. Juni 2021 bis 05. Juli 2021 auf der Ge-meindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilli-gung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 21-12
Bauherrschaft: Josef Schlienger, Niedermatt 39, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Josef Schlienger, Niedermatt 39, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Gersbach AG, Gerstenweg 1, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Luft / Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 56, Niedermatt
Zonenart: Wohnzone B
DIE BAUVERWALTUNG