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Christkatholische Kirche_Offene Tür_So 22. Juni 2025
Empfang Turnverein Hellikon am Sonntag, 22. Juni 2025
Die turnenden Vereine nehmen am Wochenende vom 20.-22.Juni 2025 am Eidgenössischen Turnfest teil. An dieser Stelle wünschen wir dem Verein Hellikon bereits jetzt viel Erfolg und gutes Gelingen.
Die Bevölkerung wird herzlich eingeladen, am Sonntag, 22. Juni 2025 um ca. 17:30 Uhr, den turnenden Vereinen mit Applaus einen glanzvollen Empfang zu bereiten. Die Musikgesellschaft holt die turnenden Vereine bei der Sebastianskapelle ab und begleitet sie zum Schulhausplatz. Dort erhält die ganze Bevölkerung ein Gratisgetränk offeriert von der Gemeinde. Zudem werden noch weitere Getränke und Würste vom Frauenturnverein und der Männerriege angebo-ten. Der Gemeinderat, der Frauenturnverein und die Männerriege freuen sich auf einen tollen, stimmungsvollen Empfang und hofft auf viele Anwesende.
DER GEMEINDERAT
Grüngut
Grüngutannahme im Werkhof ARA ab sofort bis Oktober jeden Dienstag von 15.00 -18.30 Uhr. Bitte diese Zeiten einhalten. Neophytensäcke bitte separat in den Abfallcontainern der Ge-meinde, bei der Entsorgungsstelle und unterhalb der Turnhalle entsorgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. DER WERKHOF
Gemeindekanzlei bleibt an Fronleichnam geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben an Fronleichnam Donnerstag, 19.06.2025 geschlossen. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEKANZLEI
Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 06. Juni 2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 06. Juni 2025 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unter-schriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 11. Juli 2025.
I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 267 / Anwesende 50 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2024; Genehmigung der Jahresrechnung 2024 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2024.
II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 622 / Anwesende 137 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2024 und 04.04.2025; Genehmigung der Jahresrechnung 2024 (inklusive Spezialfinanzierungen / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2024 und Genehmigung Nachträglicher Verpflichtungskredit für den Strassenunterhalt der Gemeindestrasse Bürgler über CHF 70‘000.00.
Ablehnung Gesamtrevision Nutzungsplanung Hellikon und Ablehnung Zusatzkredit II über CHF 80‘000.00 für die Weiterbearbeitung der Gesamtrevision Nutzungsplanung Hellikon.
DER GEMEINDERAT