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Bericht Seniorenausflug
Stellenausschreibung Gemeindeschreiber:in und Verwaltungsleiter:in
Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 03. Juni 2026
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 03. Juni 2026 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 13. Juli 2026.
I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 259 / Anwesende 22 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 28.11.2025; Genehmigung der Jahresrechnung 2025 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2025.
II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 610 / Anwesende 50 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 28.11.2025; Genehmigung des Projektierungskredites Strassenbauprojekt Obermatt in der Höhe von CHF 50‘000.-; Genehmigung der Jahresrechnung 2025 (inklusive Spezialfinanzierungen / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2025.
DER GEMEINDERAT
Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 12. Juni 2026 bis 13. Juli 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 26-04
Bauherrschaft: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Aufdach-PV-Auflage + Luft-Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 174, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone K
DIE BAUVERWALTUNG
Neophytensäcke
Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden. Die mit ausschliesslich Neophyten gefüllten Neophytensäcke können in dem Abfallcontainer der Gemeinde - bei der Entsorgungsstelle - entsorgt werden. Bei der Gemeindeverwaltung können zudem Flyer mit den wichtigsten invasiven Neophyten bezogen werden. Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigen Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten. DER GEMEINDRAT

























