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Hinweis zu Fragen & Antworten: Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 06. Juni 2025
Auf der Gemeindehomepage sind bereits Faktenblätter mit Antworten auf gestellte Fragen zur BNO-Revision verfügbar. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten gerne an die Gemeindekanzlei wenden können, um Einsicht in die entsprechenden Akten zu erhalten. Bei konkreten fachlichen Fragen werden Sie zudem an die zuständigen Fachpersonen weitergeleitet.
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 06. Juni 2025, ein. Diese findet in der Turnhalle statt. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.
Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2024
- Beschlussfassung über die Rechnung 2024
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2024 und 04.04.2025
- Beschlussfassung über die Rechnung 2024
- Nachträglicher Verpflichtungskredit für den Strassenunterhalt der Gemeindestrasse Bürgler über CHF 70'000.00
- Gesamtrevision Nutzungsplanung Hellikon [2. Lesung der BNO-Revision]
- Zusatzkredit II über CHF 80'000.00 für die Weiterbearbeitung der Gesamtrevision Nut-zungsplanung Hellikon [optional: abhängig vom Beschluss Traktandum BNO-Revision]
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Die Versammlungsakten liegen in der Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten ab dem 22. Mai 2025 zur Einsichtnahme auf. DER GEMEINDERAT
Gemeindekanzlei bleibt über Auffahrt geschlossen
Die Gemeindekanzlei bleibt über Auffahrt vom Donnerstag, 29.05.2025, bis und mit Sonntag, 01.06.2025, ganztägig geschlossen. Die freie Arbeitszeit an den Brückentagen wird im Laufe des Jahres gezielt vorgearbeitet, indem die tägliche Arbeitszeit um einige Minuten verlängert wird. Ab Montag, 02.06.2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DIE GEMEINDKANZLEI
Kantonale Abweisungen
Der Gemeinderat hat folgende Baugesuche aufgrund kantonaler Verfügungen abgewiesen:
- Top Haus AG c/o Roland Richy, Falkenweg 14, 4303 Kaiseraugst, Neubau von 4 Rei-hen- und 2 Doppelfamilienhäuser mit Autoeinstellhalle, Parzelle 271, Hauptstrasse, kan-tonale Abweisung.
- B. + J. Waldmeier, Oberdorf 3, 4316 Hellikon, Neubau Einfamilienhaus, Parzellen 272 + 273, Hauptstrasse, kantonale Abweisung.
- Michel Hasler, Ochsengasse 10, 4316 Hellikon, Neubau Einfamilienhaus mit Abbruch-liegenschaft, Parzelle 188, Ochsengasse, kantonale Abweisung.
DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 22. Mai 2025 bis 20. Juni 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-02
Bauherrschaft: Roger Abt, Chesselacker 1, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Roger Abt, Chesselacker 1, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Werner Bussinger Architektur GmbH, Säge 119, 4467 Rothenfluh
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus
Lage: Parzelle 120, Chesselacker
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG
Leerstehende Wohnungen
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leerste-henden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle bewohnbaren, aber leerstehenden Einfamilienhäuser und Wohnungen, welche am 1. Juni 2025 zur Miete oder zum Kauf angeboten werden. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Ei-gentümer und Liegenschaftsverwalter gebeten, den Einwohnerdiensten per 1. Juni 2025 leerstehende Häuser und Wohnungen zu melden und die Grösse (Anzahl Zimmer) anzugeben. Für die telefonische Meldung (061 871 01 61) oder eine Mitteilung per E-Mail (tamara.schafroth@hellikon.ch) bis 30. Mai 2025 danken wir Ihnen bestens. DIE EINWOHNERDIENSTE
Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 06. Juni 2025
Der Gemeinderat lädt alle Stimmberechtigten herzlich zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 06. Juni 2025, ein. Diese findet in der Turnhalle statt. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr und nutzen Sie die Gelegenheit, das Geschehen in der Gemeinde mitzubestimmen.
Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung um 19.30 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2024
- Beschlussfassung über die Rechnung 2024
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Traktanden Einwohnergemeindeversammlung um 20.00 Uhr
- Begrüssung
- Wahl der Stimmenzähler
- Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2024 und 04.04.2025
- Beschlussfassung über die Rechnung 2024
- Nachträglicher Verpflichtungskredit für den Strassenunterhalt der Gemeindestrasse Bürgler über CHF 70'000.00
- Gesamtrevision Nutzungsplanung Hellikon [2. Lesung der BNO-Revision]
- Zusatzkredit II über CHF 80'000.00 für die Weiterbearbeitung der Gesamtrevision Nut-zungsplanung Hellikon [optional: abhängig vom Beschluss Traktandum BNO-Revision]
- Informationen Gemeinderat, Verschiedenes und Umfrage
Die Versammlungsakten liegen in der Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten ab dem 22. Mai 2025 zur Einsichtnahme auf. DER GEMEINDERAT
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschluss
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist ist der Beschluss Einwohnergemeindeversammlung vom 04. April 2025 in Rechtskraft erwachsen. DER GEMEINDERAT
Obligatorische Bundesübung 300m
Am Donnerstag, 08. Mai findet in der Gemeinschaftsschiessanlage Ghei in Wegenstetten eine obligatorische Bundesübung statt. Schiesszeit von 18:30 bis 20:30 Uhr. Schiesspflichtige bringen mit: Aufforderungsschreiben mit Etikette, amtlicher Ausweis, Dienstbüchlein, militärischer Leistungsausweis, persönliche Waffe mit Putzzeug und Magazin, Gehörschutzschalen. Weiter Daten: Donnerstag, 12. Juni (18:30 bis 20:30 Uhr) und Sonntag, 31. August (09:00 bis 11:30 Uhr). DIE GSA GHEI