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Erreichbarkeit der Gemeindekanzlei während der Sommerferien
Aufgrund der Sommerferien ist die Gemeindekanzlei telefonisch und per E-Mail nur eingeschränkt erreichbar. Auch während der üblichen Schalteröffnungszeiten sind nicht alle Abtei-lungen besetzt, was längere Bearbeitungszeiten bei fachbezogenen Anfragen zur Folge haben kann. Der Schalter der Verwaltung ist jedoch wie gewohnt geöffnet: Montagmorgen von 07.30 bis 12.00 Uhr, am Dienstagnachmittag von 13.00 bis 18.30 Uhr und Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr - Terminvereinbarungen ausserhalb dieser Zeiten sind weiterhin möglich. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. Darüber hinaus können Dienstleistungen auch über die Gemeindehomepage genutzt werden. Im Online-Schalter ( www.hellikon.ch/verwaltung-onlineschalter ) stehen Dokumente zum Herunterladen bereit, die Sie zu Hause ausfüllen und per E-Mail an gemeindeverwaltung@hellikon.ch senden können. Behördengänge lassen sich zudem bequem und medienbruchfrei über verschiedene e-Plattformen erledigen, wie beispielsweise das Smart Service Portal, eBau oder eUmzug. Die Gemeindekanzlei bedankt sich für Ihr Verständnis und wünscht eine schöne Sommerzeit. DIE GEMEINDEKANZLEI
Entsorgungsstelle
Aufgrund des Baubeginns des neuen Feuerwehrmagazins muss die Entsorgungsstelle verlegt werden. Provisorisch wird die Entsorgungsstelle in den nächsten Tagen am neuen Standort bei der alten „Chäsi“ installiert. Sobald der Neubau des Feuerwehrmagazins abgeschlossen ist, wird der definitive Standort dann neu eingerichtet. DER GEMEINDERAT
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen und vereinfachten Verfahren erteilt:
- G. Gäumann und S. Schär, Weidweg 26, 4303 Kaiseraugst, Stützmauern, Vorplatz inkl. Pool und Erdkeller, Parzelle 362, Welismatt, ordentliches Verfahren.
- S. und E. Hasler, Ochsengasse 9, 4316 Hellikon, Neubau Stützmauer und Umge-bungsgestaltung, Parzelle 185, Ochsengasse, vereinfachtes Verfahren.
DER GEMEINDERAT
Empfang Turnverein Hellikon am Sonntag, 22. Juni 2025, ca. 17.15 Uhr Bereits ab 16 Uhr Eröffnung Festwirtschaft auf dem Turnplatz
Die turnenden Vereine nehmen am Wochenende vom 19.-22.Juni 2025 am Eidgenössischen Turnfest teil. An dieser Stelle wünschen wir dem Turnverein und der Männerriege Hellikon be-reits jetzt viel Erfolg und ein gutes Gelingen.
Die Bevölkerung wird herzlich eingeladen, am Sonntag, 22. Juni 2025 auf dem Turnplatz den turnenden Vereinen einen glanzvollen Empfang zu bereiten. Ab 16 Uhr Eröffnung der Festwirt-schaft vom Frauenturnverein und der Männerriege. Es werden Würste vom Grill und Getränke angeboten. Ca. 17.15 Uhr Einmarsch des Turnvereins und der Männerriege auf dem Turnplatz, wo sie von der Musikgesellschaft und der Bevölkerung mit einem Applaus empfangen werden. Dort erhält die ganze Bevölkerung ein Gratisgetränk offeriert von der Gemeinde. Der Gemein-derat, der FTV und die MR freuen sich auf einen tollen, stimmungsvollen Empfang und hoffen auf viele Anwesende.
DER GEMEINDERAT
Christkatholische Kirche_Offene Tür_So 22. Juni 2025
Grüngut
Grüngutannahme im Werkhof ARA ab sofort bis Oktober jeden Dienstag von 15.00 -18.30 Uhr. Bitte diese Zeiten einhalten. Neophytensäcke bitte separat in den Abfallcontainern der Ge-meinde, bei der Entsorgungsstelle und unterhalb der Turnhalle entsorgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. DER WERKHOF
Gemeindekanzlei bleibt an Fronleichnam geschlossen
Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben an Fronleichnam Donnerstag, 19.06.2025 geschlossen. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEKANZLEI
Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 06. Juni 2025
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 06. Juni 2025 veröffentlicht. Alle Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unter-schriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist ist der 11. Juli 2025.
I. Ortsbürgergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 267 / Anwesende 50 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2024; Genehmigung der Jahresrechnung 2024 (inklusive Forstwirtschaft) sowie des Rechenschaftsberichtes 2024.
II. Einwohnergemeinde: Anzahl Stimmberechtigte 622 / Anwesende 137 / gefasste Beschlüsse: Genehmigung des Protokolls vom 29.11.2024 und 04.04.2025; Genehmigung der Jahresrechnung 2024 (inklusive Spezialfinanzierungen / Eigenwirtschaftsbetriebe) sowie des Rechenschaftsberichtes 2024 und Genehmigung Nachträglicher Verpflichtungskredit für den Strassenunterhalt der Gemeindestrasse Bürgler über CHF 70‘000.00.
Ablehnung Gesamtrevision Nutzungsplanung Hellikon und Ablehnung Zusatzkredit II über CHF 80‘000.00 für die Weiterbearbeitung der Gesamtrevision Nutzungsplanung Hellikon.
DER GEMEINDERAT