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Aufhebung von Gräbern Friedhof Hellikon
Aufhebung eines gesamten Grabfeldes Erdbestattungen (oben zweites von rechts aus Sicht Friedhofeingang): Nach längerem Ablauf der Ruhezeit von 25 Jahren werden vorgenannte Gräber per 01. Mai 2026 aufgehoben. Die Angehörigen haben Gelegenheit, die Gräber bis 30. April 2026 selbständig zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über die noch verbleibenden Gegenstände verfügen. Auf Wunsch werden auch Urnenwandgräber, bei welchen die Ruhezeit von 15 Jahren abgelaufen ist, ebenfalls aufgehoben. Aufgrund des Wurzelwachstums und jeweils starken Laubbefall, was sich auf die untenstehenden Urnengrabwand auswirkt, wird der Standort der Bäume unmittelbar oberhalb der Urnengrabwand einer Über-prüfung unterzogen. Am Sonntag, 26. April 2026, 10.00 Uhr, findet eine ökumenische Feier mit allen drei Kirchen auf dem Friedhof statt. Zu diesem Abschiednehmen sind Angehörige und Interessierte herzlich eingeladen. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an den Leiter Werkhof Noah Gut: 079 533 79 59. DER GEMEINDERAT UND DER WERKHOF
Eidgenössische und kantonale Abstimmung vom 08. März 2026
Am Sonntag, 08. März 2026 findet folgende eidgenössische und kantonale Abstimmung statt:
- Volksinitiative „Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)“ und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung
- Volksinitiative „200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)
- Volksinitiative „Für eine gerechtere Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)“
- Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung
- Aargauische Volksinitiative „Arbeit muss sich lohnen!“ vom 24. April 2024
- Aargauische Volksinitiative „Blitzerabzocke stoppen!“ vom 18. September 2024
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelcouvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 08. März 2026, 09:30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO
Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 13. Februar 2026 bis 16. März 2026 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-17
Bauherrschaft: Relsah Immobilien AG, Oberdorf 15, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Relsah Immobilien AG, Oberdorf 15, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Staub Architekten AG, Bahnhofstrasse 150, 4313 Möhlin
Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus mit Autoeinstellhalle
Lage: Parzelle 947, Oberdorf
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG
Stelleninserat Leiter/in Finanzen (50%)
Telefon Gemeindeverwaltung - Funkstörung
Wegen technischer Störung ist unser Telefon momentan nicht erreichbar.
Für dringende Anliegen erreichen Sie uns per E-Mail gemeindeverwaltung@hellikon.ch.
Wir bitten um Verständnis.
