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Wahlversammlung (Gemeinderat und Kommissionen) vom 20. September 2025 / Erinnerung und Vorinformation / Neue Behörden- und Kommissionsmitglieder gesucht

Am Samstag, 20. September 2025, findet in Hellikon die traditionelle Wahlversammlung statt, bei der die Gesamterneuerungswahlen für den Gemeinderat und die Kommissionen für die Legislaturperiode 2026-2029 durchgeführt werden. Statt wie in anderen Gemeinden an der Urne per Briefwahl gewählt zu werden, erfolgt die Wahl direkt vor Ort in einer Gemeinde- bzw. Wahlversammlung mit geheimer Wahl (Wahlzettel vor Ort in Urne legen, das Wahlresultat wird unmittelbar danach inklusive Annahme der Wahl erklärt) – ähnlich wie bei der Landsgemeinde in Appenzell. Aufgrund der laufenden Revision des Gemeindegesetzes des Kantons Aargau und weiterer Entwicklungen ist nicht auszuschliessen, dass diese bisherige Helliker Tradition (Wahlversammlung) zukünftig an die übliche Praxis (Urnenwahl) angepasst werden muss. Nutzen Sie also die Gelegenheit, mit Ihrer Wahl Einfluss auf das Gemeindegeschehen und die Zukunft Hellikons zu nehmen – und erleben Sie die direkte Demokratie der Schweiz hautnah mit.
Kandidaturen Amtsperiode 2026/2029:
- Gemeinderat: Es kandidieren voraussichtlich Dagmar Hasler, Norbert Suter und Helga Gähweiler. Da Gemeindeammann Thomas Rohrer und Vizeammann Josef Hasler nicht erneut antreten, sind neben zwei Gemeinderatssitzen auch die Positionen des Gemeindeammanns und Vizeammanns neu zu besetzen. Bislang sind keine offiziellen Kandidaturen für diese Ämter bei der Gemeindekanzlei eingegangen.
- Kommissionen: Finanzkommission (3 Mitglieder): Es kandidieren voraussichtlich Barbara Gassmann und Sybille Schatzmann. Fabienne Waldmeier (Vorsitz) tritt nicht mehr zu einer erneuten Wahl an. Barbara Gassmann und Sybille Schatzmann stehen für die Position des Vorsitzes nicht zur Verfügung. Idealerweise kandidiert somit eine Person, welche bereit ist diese Position zu besetzen. Jedoch wird diese Position durch die Kommission nach der Wahl selbst bestimmt und nicht durch die Wahlversammlung direkt. Die Wahlversammlung wählt lediglich 3 Mitglieder. Steuerkommission (3): Es kandidieren definitiv Richard Birrer (Vorsitz), Amandus Brogle, Manuela Waldmeier. Ersatzmitglied Steuerkommission (1): Es kandidiert definitiv Marc Meier. Im Rahmen einer Steuerreform wird die Steuerkommission längstens Ende der folgenden Legislaturperiode abgeschafft. Die bisherigen Mitglieder stellen sich somit zur Verfügung, die Steuerkommission bis zum Ende weiterzuführen. Wahlbüro (2): Es kandi-diert definitiv Peter Hufschmid (Vorsitz). Helene Stocker tritt nicht mehr zu einer erneuten Wahl an. Ersatzmitglieder für das Wahlbüro (2): Es kandidieren definitiv Martina Gisin und Patrizia Binkert (beide generell für das Wahlbüro; jemand soll dabei neu im Wahlbüro Einsitz nehmen, jemand soll dabei Ersatzmitglied bleiben). Derzeit gibt es somit noch folgende offene Positionen: je ein Mitglied im Wahlbüro oder als Ersatz Wahlbüro und ein Mitglied in der Finanzkommission (idealerweise Vorsitz).
Hinweis zu Kandidaturen: Kandidaturen müssen nicht vorgängig gemeldet werden. Neue oder zusätzliche Kandidaturen können bis zur und sogar während der Wahlversammlung direkt eingereicht werden. Eine Frist besteht somit nicht. Damit Ihre Kandidatur in der neutralen Wahlbroschüre erscheint, ist jedoch eine Anmeldung bei der Gemeindekanzlei bis Dienstag, 19. August 2025, 18 Uhr, erforderlich. Die Einladung zur Wahlversammlung mit Stimmrechtsauweis erfolgt mindestens 14 Tage vor dem Termin. Wird kein offizieller Rücktritt eines bisherigen Kandidaten bekannt, wird dieser in der neutralen Wahlbroschüre als Kandidat aufgeführt. Kandidaturen nach dem Druck der neutralen Wahlbroschüre können auf Wunsch auch jeweils in den amtlichen Publikationen vor der Wahlversammlung durch die Gemeindekanzlei publiziert werden. DIE GEMEINDEKANZLEI UND DAS WAHLBÜRO

Projektabbruch BNO

Die BNO-Revision wurde an den Gemeindeversammlungen vom 04.04.2025 zurückgewiesen und vom 06.06.2025 deutlich abgelehnt. Auch ein Zusatzkredit für die Weiterbearbeitung der BNO wurde am 06.06.2025 ebenfalls grossmehrheitlich abgelehnt. An der Gemeinderats-Sitzung vom 05.08.2025 wurde somit der rechtskräftige Beschluss der Gemeindeversammlung traktandiert; der Gemeinderat musste über das weitere Vorgehen in Sache BNO-Revision befinden. Dabei hat der Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst: Das aktuelle BNO-Revision-Projekt muss und wird aufgrund dieser Ausgangslage per genannten GR-Sitzung abgebrochen. Nach Rechtsauffassung des Gemeinderats gilt bei kommunalen Baugesuchen die rechtskräftige BNO von 1990 (ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit). Vorbehältlich einer Aufforderung oder Ersatzvornahme durch den Kanton soll der Neustart der BNO-Revision für die neue Legislaturperiode 2026-2029 als Legislaturziel definiert werden.
DER GEMEINDERAT

Behörden- und Kommissionsessen (neu) und Personalessen (alt) vom 12.12.2025

Im Dezember findet das Personalessen für Gemeinderat, Gemeindeverwaltung und Aussendienste (z. B. Wasserversorgung, Forst, Winterdienst) statt. Aufgrund der Gesamterneuerungswahlen im September soll das diesjährige Essen erweitert werden, um auch alle bisherigen und neuen Kommissionsmitglieder (Finanz-, Steuer- und Wahlkommission) einzuladen. Obwohl die Leistungen der ausscheidenden und neuen, verbleibenden hoch anerkannt werden, ist eine angemessene Begrüssung der Neugewählten sowie die Verabschiedung der bisherigen Mitglieder mehr als nur eine Formalität. Es ist ein Zeichen von Wertschätzung, Respekt und Dank gegenüber den Menschen, die sich in öffentlichen Ämtern engagieren und Verantwortung tragen. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung beschlossen, am 12.12.2025 nicht nur ein Personal-Weihnachtsessen zu organisieren, sondern die Behör-den- und Kommissionsmitglieder auch einzuladen. Das Essen findet voraussichtlich im Rössli in Hellikon am Abend statt. Der Gemeinderat freut sich darauf, die Teilnehmer/innen an diesem besonderen Anlass persönlich zu begrüssen. Weitere Informationen folgen. Bitte reservieren Sie sich diesen Termin.
DER GEMEINDERAT

Baugesuchpublikation

Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 14. August 2025 bis 12. September 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.

Baugesuch Nr.: 25-09
Bauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft „Wohnen im Stöckli“, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Urs Müller, Hauptstrasse 52, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: 2 Mehrfamilienhäuser (MFH) mit Autoeinstellhalle und 2 Familienhäuser auf einem der MFH
Lage: Parzelle 255, Hauptstrasse / Obere Strasse
Zonenart: Kernzone K + Kantonsstrasse / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich

DIE BAUVERWALTUNG

Erteilte Baubewilligung

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung im ordentlichen Verfahren erteilt:
- Marianne Müller, Obere Strasse 41, 4316 Hellikon, Ersatz der Ölheizung durch eine Pelletsheizung, Parzelle 246, Obere Strasse, ordentliches Verfahren.

DER GEMEINDERAT

Gemeindeverwaltung bleibt an Mariä Empfängnis geschlossen

Die Gemeindekanzlei und die Unterhaltsbetriebe bleiben an Mariä Himmelfahrt am Freitag, 15.08.2025 ganztägig geschlossen. Ab Montag, 18.08.2025 sind wir wieder für Sie da. Bei einem Todesfall nehmen Sie bitte direkt mit einem Bestattungsunternehmen wie z. B. Biaggi, Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) oder Ahorn, Rheinfelden (061 851 43 43) Kontakt auf. Eine Liste weiterer Bestattungsunternehmen finden Sie unter www.ag.ch/bestattungen. DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG

Parzelle 468 / Ausschreibung Pachtland

Die Ortsbürgergemeinde Hellikon schreibt nachfolgendes Grundstück zur Neuverpachtung aus:

- Parzelle 468, Höllerei / Birchte, Naturwiese mit seltenen Bienenvölkern (Auflage als Bedingung zur Nutzung und Bewirtschaftung), 27 Aren

Die Pachtfläche auf der Parzelle 468 befindet sich in der Nähe der grossen Linde auf dem Wabrig. Die genauen Projektunterlagen inklusive Bewirtschaftungsvoraussetzungen (Auflage Pflege der seltenen Bienenvölker) können auf der Gemeindeverwaltung während der Bewerbungsfrist eingesehen werden.

Im Auswahlverfahren berücksichtigt werden hauptberufliche Landwirte mit Wohnsitz in Hellikon. Interessenten reichen dem Gemeinderat Hellikon Ihr schriftliches Interesse bis 31.08.2025 ein. Sollten dem Gemeinderat mehrere Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei weitergehenden Fragen zum Grundstück gibt der Gemeindeammann Thomas Rohrer 079 211 01 14 gerne direkt Auskunft.
DER GEMEINDERAT

Parzelle 530 / Ausschreibung Pachtland

Die Ortsbürgergemeinde Hellikon schreibt nachfolgendes Grundstück zur Neuverpachtung aus:

- Parzelle 530, Zelg, Naturwiese, 30 Aren

Die Pachtfläche auf der Parzelle 530 befindet sich in der Nähe des alten Schützenhauses ne-ben der Gemeindestrasse Chesselacker. Die genauen Projektunterlagen inklusive Bewirtschaftungsvoraussetzungen können auf der Gemeindeverwaltung während der Bewerbungsfrist eingesehen werden.

Im Auswahlverfahren berücksichtigt werden hauptberufliche Landwirte mit Wohnsitz in Hellikon. Interessenten reichen dem Gemeinderat Hellikon Ihr schriftliches Interesse bis 31.08.2025 ein. Sollten dem Gemeinderat mehrere Bewerbungen vorliegen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei weitergehenden Fragen zum Grundstück gibt der Gemeindeammann Thomas Rohrer 079 211 01 14 gerne direkt Auskunft.
DER GEMEINDERAT

Achtung Schulbeginn – Verkehrsteilnehmer/innen

Nach den Schulferien sind wieder vermehrt Kinder auf dem Schulweg unterwegs, für einige ein neues Erlebnis. Es erfordert von den Verkehrsteilnehmenden erhöhte Aufmerksamkeit. Deshalb ist es sehr wichtig, dass sich alle Verkehrsteilnehmende auf die neue Situation einstellen und entsprechend ihr Fahrtempo anpassen. DER GEMEINDERAT

Gemeinde Hellikon
Schulstrasse 19
CH-4316 Hellikon

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