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Gemeindeverwaltung bleibt aufgrund der Klausurtagung geschlossen
Die Gemeindeverwaltung bleibt aufgrund der Klausurtagung am Montag, 25.03.2024, geschlossen. Ab Dienstag, 26.03.2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Besten Dank für Ihr Verständnis.
DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEVERWALTUNG
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren erteilt:
- N. + L. Schlachter, Hauptstrasse 48, 4316 Hellikon, Neubau EFH mit Garage, Parzelle 53, Stangenmatt
- S. Schär und G. Gäumann, Weidenweg 26, 4303 Kaiseraugst, Rückbau bestehendes Gebäude / Neubau EFH mit Garage / Neubau Gewächshaus und Whirlpool, Parzelle 362, Welismatt
DER GEMEINDERAT
Holzgant 2024
Am Samstag, 09. März 2024, findet die traditionelle Holzgant statt: Besammlung 14 Uhr beim Waldeingang oberhalb Neulighof. Alle, auch Neuzuzüger sind herzlich eingeladen, an diesem Brauch teilzunehmen. Wir freuen uns auf eine rege und kauffreudige Teilnehmerschaft. Holzlisten mit Plan liegen auf der Gemeindekanzlei auf und werden auf der Homepage aufgeschaltet.
DER GEMEINDERAT UND DIE FORSTVERWALTUNG
Deponieplatz für Baumschnittholz
In Zusammenarbeit mit René Isch konnte beim Talenweg (Waldeingang links) ein Deponieplatz für ausschließlich schnitzelfähiges Baumschnittholz realisiert werden. Die vorgängige Entfernung sämtlicher Fremdmaterialien (Eisen, etc.) wird als selbstverständlich erachtet. Ebenfalls dürfen keine Gartenabfälle deponiert werden. Der Deponieplatz ist ausgeschildert und steht noch bis am 31. März 2024 unentgeltlich für die Helliker Bevölkerung zur Verfügung. Das Baumschnittholz darf nur in Absprache mit René Isch (Nat. 079 964 27 40) deponiert werden. DER GEMEINDERAT
Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 07. März 2024 bis 08. April 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-06
Bauherrschaft: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Titus Waldmeier, Stygli 12, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Installation Indach-PV-Anlage Gegenfirst nordostseitig
Lage: Parzelle 254, AGV-Nr. 144, Hauptstrasse 67
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG