Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 10. Juni 2021 bis 12. Juli 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 21-13
Bauherrschaft: André Hohler, Obermatt 16, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: André Hohler, Obermatt 16, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Helion AG, Oberfeldstrasse 26, 8302 Zürich
Bauvorhaben: Luft / Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 334, Obermatt
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG