Korrekte Abgabe von Wahl- und Abstimmungsunterlagen
Das Wahlbüro hat am 26.09.2021 wieder einige Stimmabgaben als ungültig protokolliert. Bitte beachten Sie bei der Stimmabgabe folgende Vorgaben: Der Stimmrechtsausweis muss unter-schrieben werden. Die Wahl- und Abstimmungszettel sind zwingend in das amtliche Stimmzet-telcouvert (gelocht) zu legen. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in das amtliche Stimmzet-telcouvert, sondern zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert. Dieses amtliche Antwortcouvert wiederum, ist auch für die Stimmabgabe wieder zu verwenden. Ach-ten Sie ferner auch auf eine pünktliche Abgabe der Wahl- und Stimmunterlagen. Ab 09.30 Uhr des Wahl- und Abstimmungstages ist die Urne geschlossen und der Briefkasten wird nicht mehr geleert. Weitere Informationen und Empfehlungen hierzu finden Sie auch unter:
https://www.ch.ch/de/demokratie/abstimmungen/wie-wird-der-stimmzettel-richtig-ausgefullt/ . Gerne gibt Ihnen auch die Gemeindekanzlei Auskunft: gemeindeverwaltung@hellikon.ch oder 061 871 01 61. Zudem finden Sie jeweils auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises eine kurze Anleitung. DAS WAHLBÜRO UND DIE GEMEINDEKANZLEI