Hellikon sagt Ja zur Teilrevision der Gemeindeordnung
Gestützt auf Art. 26 des Gesetzes über die politischen Rechte wird das vom Wahlbüro ermittelte Ergebnis hiermit wie folgt veröffentlicht: Die Stimmberechtigten der Gemeinde Hellikon haben im Rahmen einer obligatorischen Referendumsabstimmung mit 216 zu 33 Stimmen (Ja-Anteil: 86.8 %; Leere: 6; Ungültige: 12) der Teilrevision der Gemeindeordnung, welche bereits von der Gemeindeversammlung vom 04.06.2021 einstimmig genehmigt wurde, zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 44.4 %. Abstimmungsbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Regierungsrat des Kantons Aargau einzureichen.
Der beantragte Entwurf der teilrevidierten Gemeindeordnung wurde bereits vor der Gemeindeversammlung dem Departement des Innern zwecks einer Vorüberprüfung zugestellt und für rechtens beurteilt. Als nächster Schritt ist die teilrevidierte Gemeindeordnung durch den Regierungsrat zu genehmigen. Dieser letzten Genehmigung vorbehalten, wird die neue Gemeindeordnung sodann definitiv rechtskräftig und tritt per 01.01.2022 in Kraft.
Neben Anpassungen formeller Natur, beantragte der Gemeinderat eine Kompetenz für den Erwerb & Tausch von Grundstücken in der Höhe von CHF 50‘000.- pro Kalenderjahr. Dies soweit es sich um Grundstückteile handelt, die weder überbaut noch wirtschaftlich genützt werden können (Strassen- und Grenzkorrekturen etc.). Alle weitergehenden Verträge über den Erwerb, die Veräusserung und Tausch von Grundstücken fallen nach wie vor in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Somit ist der Gemeinderat bei Strassenbauprojekten vor Ort handlungsfähig und muss nicht wie bis anhin, um für eine Strassenbereinigung ein paar Quad-ratmeter Land zu erwerben oder zu veräussern, zunächst die Zustimmung der Gemeindeversammlung abwarten.
Gerne nimmt der Gemeinderat diese Gelegenheit zum Anlass, um seine Dankbarkeit für dieses klare Abstimmungsergebnis und das durch die Bevölkerung in ihm gesetzte Vertrauen zum Ausdruck zu bringen. DAS WAHLBÜRO UND DER GEMEINDERAT