Brandschutzbeauftragter und Feuerungskontrolleur ab 01.01.2022
Der Gemeinderat Hellikon hat als kommunalen Brandschutzbeauftragen Peter Burkhard, Obermumpf, als amtlichen Feuerungskontrolleur gemäss eidgenössischer Luftreinhalteverord-nung Hansruedi Blatter, Stein, gewählt und die hoheitlichen Aufgaben (Feuerungs-/ Holzfeuerungskontrolle, kommunale Brandschutzanliegen) übertragen. In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass mit der Teilrevision des Brandschutzgesetzes per 01.01.2022 eine Liberalisierung des Kaminfegerwesens eintritt; dies beinhaltet die Reinigung von den Feuerungsanla-gen und die schwarze Feuerschau (Überprüfung Brandschutzvorschriften).
Neu sind die Eigentümerinnen und Eigentümer selber verantwortlich, dass ihre Feuerungsanlage im erforderlichen Intervall kontrolliert und gereinigt werden und sie müssen die sicherheitstechnische Wartung der Anlage belegen können. Im Gegenzug steht den Eigentümerinnen und Eigentümer nun mehr das Recht zu, aus dem Kreis der zugelassenen Kaminfegerinnnen und Kaminfeger eine Fachperson frei zu wählen (gilt nicht für die Feuerungs-/ Holzfeuerungskontrolle und kommunale Brandschutzanliegen). DER GEMEINDERAT