Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 13. Januar 2022 bis 14. Februar 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-01
Bauherrschaft: Patricia + Beat Flück, Hauptstrasse 95, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Patricia + Beat Flück, Hauptstrasse 95, 4316 Hellikon
Projektverfasser: R. Häsler, Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Bauvorhaben: Ersatz Elektroheizung durch Pelletsanlage / Bau Stahlkamin
Lage: Parzelle 262, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG