Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 27. Januar 2022 bis 28. Februar 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erho-ben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthal-ten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-03
Bauherrschaft: Heiko Herzog, Brunnenhof 292, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Heiko Herzog, Brunnenhof 292, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Rindlisbacher AG, Schulhausstrasse 45, 4564 Obergerlafingen
Bauvorhaben: Um- und Anbau Milchvieh-Laufstall
Lage: Parzelle 800, Brunnenhof
Zonenart: ausserhalb Bauzone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG