Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 15.05.2022
Am Sonntag, 15. Mai 2022 finden folgende eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt:
- Änderung vom 01. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG)
- Änderung vom 01. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
- Bundesbeschluss vom 01. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
- Aargauische Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeiten der Amtsenthebung (Amtsenthebungs-Initiative)» vom 04. Juni 2020
- Steuergesetz (StG); Änderung vom 07. Dezember 2021
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Wahlzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 15. Mai 2022, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO