Absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kantonsgebiet und weiterhin Feuerverbot im Wald und am Waldrand!
Die hohen Temperaturen und die aktuelle Trockenheit führen zu einem hohen Risiko von Bränden. Zusätzlich zum Feuerverbor im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand verfügt das DGS ab Mittwoch, 27 Juli 2022, 9 Uhr, mit Blick auf die anstehenden Nationalfeierlichkeiten am 31. Juli 2022 und am 1. August 2022 ein absolutes Feuerwerksverbor im Kanton Aargau.
Aufgrund der Trockenheit besteht nicht nur im Wald und am Waldrand, sondern auch im Offenland (Felder, Wiesen) sowie im Siedlungsgebiet erhöhte Brandgefahr. Das Grillieren in befestigten Feuerstellen und die Nutzung von Kohlegrills im Siedlungsgebiet ist zulässig, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden (mehr als 50 Meter entfernt). Folgende Massnahmen sind überall einzuhalten:
- Keine brennenden Raucherwaren und Zundhölzer wegwerfen
- Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
- Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
- Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist.
Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.
DER GEMEINDERAT