Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 04. August 2022 bis 05. September 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-14
Bauherrschaft: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Alexander Gaa, Hauptstrasse 33, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Projektänderung beim BG 22-14: Einbau Cheminée-Ofen und Sauna (Holzbefeuerung)
Lage: Parzelle 174, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG