Kantonale und Eidgenössische Volksabstimmung vom 25.09.2022
Am Sonntag, 25. September 2022 werden den Stimmberechtigten die folgenden kantonalen und eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
- Kantonal: Verfassung des Kantons Aargau (Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder, Änderung vom 18. Januar 2022);
- Eidgenössisch: Volksinitiative vom 17. Dezember 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»;
- Eidgenössisch: Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer;
- Eidgenössisch: Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Al-ters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21);
- Eidgenössisch: Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapital-markts).
Wir weisen darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben ist. Die Stimmzettel sind zwingend in das beigelegte amtliche Stimmzettelkuvert zu legen. Stimmrechtsausweis und Stimmzettelcouvert sind getrennt in das Antwortcouvert zu legen. Die Abstimmung per Briefkasten beim Gemeindehaus kann bis Sonntag, 25. September 2022, 09.30 Uhr erfolgen. Die Abstimmungsurne befindet sich im Schalterraum der Gemeindekanzlei und ist am Abstimmungssonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet. DAS WAHLBÜRO