Baugesuchspublikationen
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 15. September 2022 bis 17. Oktober 2022 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-15
Bauherrschaft: Martin + Denise Reinle, Rebmatt 12, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Martin + Denise Reinle, Rebmatt 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Quaresima Architekten AG, Unterdorfstr. 1, 4334 Sisseln
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus
Lage: Parzelle 942, Rebmatt
Zonenart: Wohnzone A
Baugesuch Nr.: 22-16
Bauherrschaft: Heinz Meier, Schaffhauserstr. 24, 4332 Stein
Grundeigentümer: Heinz Meier, Schaffhauserstr. 24, 4332 Stein
Projektverfasser: Bautechn.-Büro H. Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Velounterstand ersetzen und vergrössern
Lage: Parzelle 90, Rebmatt
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG