Zustellung der Einladungsbroschüre in reduzierter Form / Erläuterungen
• Nach § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (GG) sind die Stimmberechtigten spätestens 14 Tage vor der Gemeindeversammlung vom Gemeinderat durch Zustellung der Stimmrechtsausweise und der Traktandenliste mit den Anträgen und allfälli-gen Erläuterungen aufzubieten. Zwingend allen Stimmberechtigten zuzustellen sind somit einzig Stimmrechtsausweis und Traktandenliste mit den Anträgen. In rechtlicher Hinsicht ist es somit möglich, die Abstimmungsbroschüre in Form eines Flyers bzw. einer abgekürzten Fassung abzugeben.
• Der Gemeinderat hat sich aufgrund einer Rückmeldung seitens Bevölkerung an der letzten Gemeindeversammlung, aus ökologischen und wirtschaftlichen Überlegungen dazu ent-schlossen, nicht mehr die gesamten Vorlagen drucken und allen Stimmberechtigten zustel-len zu lassen.
• Die Gemeindeversammlungsbroschüre in ausführlicher Form kann spätestens ab dem 10. November 2022 auch auf der Homepage www.hellikon.ch/politik gemeindeversammlungen eingesehen werden. Die vollständige Botschaft ist auch weiterhin in Papierform erhältlich. Sie kann telefonisch bei der Gemein-dekanzlei, 061 871 01 61, oder per E-Mail gemeindeverwaltung@hellikon.ch im Format A4 sowie auch in elektronischer Form (PDF-Format) bestellt werden.
• Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die an den ausführlichen Zahlen des Budgets 2023 interessiert sind, können die Jahresrechnung in umfassender Form während der Auflage-frist auf der Gemeindekanzlei oder auf der Abteilung Finanzen einsehen, wo auch allfällige Fragen gerne beantwortet werden.
• Die Unterlagen für die zu behandelnden Geschäfte liegen ab spätestens 10. November 2022 in der Gemeindekanzlei während der ordentlichen Bürozeiten (Öffnungszeiten beach-ten) zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten (Aktenauflage) auf.
DER GEMEINDERAT UND DIE GEMEINDEKANZLEI