Krankenkassenprämienverbilligung 2023 – letzte Frist
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Hellikon, welche in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenversicherung. Es muss jedes Jahr ein neuer Antrag eingereicht werden. Dies ist nur noch elektronisch möglich. Die Anmeldefrist läuft noch bis 31. Dezember 2022. Wer bisher noch keinen Brief mit Anmeldecode von der SVA Aargau erhalten hat, bestellt diesen unter www.sva-ag.ch/pv oder meldet sich direkt bei der Gemeindezweigstelle Hellikon, falls kein Internetzugang vorhanden ist. DIE SVA-ZWEIGSTELLE