Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 22. Dezember 2022 bis 23. Januar 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 22-22
Bauherrschaft: Felix Wüthrich, Ebene 1, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Felix Wüthrich, Ebene 1, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Felix Wüthrich, Ebene 1, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Projektänderung Kleinbaute Carport
Lage: Parzelle 934, Ebene 1
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG