Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 04. August 2023 bis 04. September 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-12
Bauherrschaft: Helga Gähweiler, Niedermatt 12, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Helga Gähweiler, Niedermatt 12, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Elektro Herzog GmbH, Maloyaring 1, 4466 Ormalingen
Bauvorhaben: Sanierung Dach / Installation PV-Anlage nordostseitig Hauptgebäude AGV-Nr. 390
Lage: Parzelle 75, Niedermatt
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG