Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 10. August 2023 bis 11. September 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-13
Bauherrschaft: Marcus Hasler, Hauptstrasse 79, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Marcus Hasler, Hauptstrasse 79, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Elektro Herzog GmbH, Maloyaring 1, 4466 Ormalingen
Bauvorhaben: Sanierung Dach / Installation PV-Anlage Nebengebäude Nordost AGV-Nr. 339
Lage: Parzelle 944, Hauptstrasse
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG