Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 31. August 2023 bis 02. Oktober 2023 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-15
Bauherrschaft: R. + S. Hunziker, Chesselacker 17, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: R. + S. Hunziker, Chesselacker 17, 4316 Hellikon
Projektverfasser: R. + S. Hunziker, Chesselacker 17, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe Splitgerät (Innen- und Aussengerät) und PV-Anlage (Aufdach)
Lage: Parzelle 110, Chesselacker
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG