Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 28. September 2023 bis 27. Oktober 2023 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 23-17
Bauherrschaft: Müller Philipp, Maienrain 16, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Müller Philipp, Maienrain 16, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Müller Philipp, Maienrain 16, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Anbau Küche an Einfamilienhaus
Lage: Parzelle 250, Maienrain 32
Zonenart: Wohnzone 2 Geschosse
DIE BAUVERWALTUNG