Baugesuchspublikation
Nachfolgende Baugesuche liegen in der Zeit vom 08. Februar 2024 bis 11. März 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-02
Bauherrschaft: Christian Müller, Rütihof 143, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Christian Müller, Rütihof 143, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Waldburger AG, Hofmatthübelweg 141, 5277 Hottwil
Bauvorhaben: Vergrösserung Mistlagerplatz (Zuständig BL),
Böschungssicherung mit Stützmauer,
Überdachung Heuabladeplatz/Heu- und Strohlager,
Neubau Kälberstall mit Umlegung Zufahrt
Lage: Parzelle 802, Rütihof
Zonenart: Landwirtschaftszone / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG