Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 05. April 2024 bis 06. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-07
Bauherrschaft: F. Kolb, Hauptstrasse 84, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: F. Kolb + S. Lee, Hauptstrasse 84, 4316 Hellikon
Projektverfasser: F. Kolb, Hauptstrasse 84, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Gewächshaus, Installation Plug-&-Play PV-Anlage Geländer Garagendach Süd-West, mobile Treppe Garagendach, Fachwerkbau (optisch) Giebel Schopf
Lage: Parzelle 146, Hauptstrasse 84
Zonenart: Kernzone
DIE BAUVERWALTUNG