Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 09. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-10
Bauherrschaft: EWG Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: EWG Hellikon, Schulstrasse 19, 4316 Hellikon
Projektverfasser: KSL Ingenieure AG, Dammstrasse 3, 5070 Frick
Bauvorhaben: Sanierung Gemeindestrasse Niedermatt
Lage: Parzellen 29 + 66, Niedermatt
Zonenart: Kernzone + Wohnzone B
DIE BAUVERWALTUNG