Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 04. Juli 2024 bis 05. August 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-13
Bauherrschaft: Judith Schenk, Maienrain 22, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Judith Schenk, Maienrain 22, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Bautechn.-Büro H. Meier, Wydenmatt 23, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Luft-Wasser-Wärmepumpe Innenaufstellung ersetzen durch Luft-Wasser-Wärmepumpe Stiebel Eltron WPL 13 ACS Aussenaufstellung
Lage: Parzelle 916, Maienrain
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG