Prämienverbilligung 2025
Der Kanton Aargau gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Ob Sie Anspruch auf Prämienverbilligung haben, geht aus Ihren Steuerdaten hervor. Es gilt die Steuerveranlagung, die ausgehend vom Anspruchsjahr drei Jahre zurückliegt. Für die Prämienverbilligung 2025 sind deshalb die definitiven Steuerdaten 2022 nötig. Im September 2024 führt die SVA den automatischen Codeversand an die potenziell Anspruchsberechtigten durch.
Code bestellen:
Sollten Sie bis Ende September 2024 keinen Code erhalten haben, können Sie ab Oktober 2024 online unter www.sva-ag.ch – Private – finanzielle Unterstützung – Prämienverbilligung einen Code bestellen.
Online-Antrag stellen:
Sobald Sie den Code per Post erhalten haben, können Sie den Antrag auf Prämienverbilligung unter www.sva-ag.ch/pv-online ausfüllen und direkt an die SVA Aargau übermitteln. Der Antrag ist ab Erhalt des Codes innert sechs Wochen zu stellen. Die Frist zur Antragstellung für die Prämienverbilligung 2025 läuft bis Ende 2024.
Veränderungen melden:
Bei Bezug von Prämienverbilligungen sind Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sozialversicherung Aargau SVA telefonisch unter 062 836 82 97 oder per Email an ipv@sva-ag.ch zu melden. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter: www.sva-ag.ch/Dienstleistungen/Prämienverbilligung. Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle melden.
DIE SVA-ZWEIGSTELLE