Checkliste zur brieflichen Stimmabgabe
Am Sonntag, 22. September 2024 und am Sonntag, 20 Oktober 2024 finden Abstimmungen und Wahlen statt. Hier die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt, damit die briefliche Stimmabgabe auch gültig ist. Die Anleitung auf dem Stimmrechtsausweis ist zu beachten. Die Stimm- und/oder Wahlzettel sind handschriftlich auszufüllen. Sämtliche ausgefüllte Stimm- und/oder Wahlzettel sind in das amtliche Stimmzettel-Kuvert (Kuvert mit Löchern) zu legen und zuzukleben. Der Stimmrechtsausweis ist im Feld zwingend zu unterschreiben (Achtung häufiger Grund für eine ungültige briefliche Stimmabgabe: ohne Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis ist die Stimmabgabe ungültig) und zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert zu legen. Das Antwort-Kuvert kann per Post zugestellt (Achtung B-Post: Zur Sicherheit Kuvert spätestens am Dienstag vor Wahlsonntag verschicken) oder in den Gemeindebriefkasten geworfen werden (bis Wahlsonntag, 09.30 Uhr). Es dürfen auf keinen Fall eigene Kuverts verwendet werden. Sollten das amtliche Antwortkuvert oder andere Unterlagen nicht mehr vorhanden sein, kann die Gemeindekanzlei, Tel. 061 871 01 61, kontaktiert werden. Anstelle der brieflichen Stimmabgabe ist auch der Urnengang möglich. Das Wahlbüro stellt jeweils am Wahlsonntag von 09.00 bis 09.30 Uhr im Gemeindehaus eine Urne auf. DIE GEMEINDEKANZLEI