Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 26. September 2024 bis 25. Oktober 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-11
Bauherrschaft: Edelweiss Holzbau AG c/o Franz Wegmüller, Wydenmatt 14, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Edelweiss Holzbau AG c/o Franz Wegmüller, Wydenmatt 14, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Edelweiss Holzbau AG c/o Franz Wegmüller, Wydenmatt 14, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: Neubau Drei-Familienhaus
Lage: Parzelle 335, Wydenmatt / Wydenweg
Zonenart: Wohnzone B / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG