Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 03. Oktober 2024 bis 01. November 2024 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 24-21
Bauherrschaft: S. + G. Lenherr, Maienrain 20, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Sylvia Lenherr, Maienrain 20, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Wieland TB, St. Jakobstrasse 38, 4147 Aesch
Bauvorhaben: Ersatz der best. Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe
Lage: Parzelle 915, Maienrain
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG