Leerstehende Wohnungen
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leerste-henden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle bewohnbaren, aber leerstehenden Einfamilienhäuser und Wohnungen, welche am 1. Juni 2025 zur Miete oder zum Kauf angeboten werden. Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Ei-gentümer und Liegenschaftsverwalter gebeten, den Einwohnerdiensten per 1. Juni 2025 leerstehende Häuser und Wohnungen zu melden und die Grösse (Anzahl Zimmer) anzugeben. Für die telefonische Meldung (061 871 01 61) oder eine Mitteilung per E-Mail (tamara.schafroth@hellikon.ch) bis 30. Mai 2025 danken wir Ihnen bestens. DIE EINWOHNERDIENSTE