Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 22. Mai 2025 bis 20. Juni 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-02
Bauherrschaft: Roger Abt, Chesselacker 1, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Roger Abt, Chesselacker 1, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Werner Bussinger Architektur GmbH, Säge 119, 4467 Rothenfluh
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus
Lage: Parzelle 120, Chesselacker
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG