Baugesuchspublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 05. Juni 2025 bis 04. Juli 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-08
Bauherrschaft: Marianne Müller, Obere Strasse 41, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Marianne Müller, Obere Strasse 41, 4316 Hellikon
Projektverfasser: R. Häsler AG, Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Pelletsheizung
Lage: Parzelle 246, Obere Strasse
Zonenart: Wohnzone A
DIE BAUVERWALTUNG