Baugesuchpublikation
Nachfolgendes Baugesuch liegt in der Zeit vom 14. August 2025 bis 12. September 2025 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Bürostunden zur Einsichtnahme auf. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt. Weiter ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt.
Baugesuch Nr.: 25-09
Bauherrschaft: Wohnbaugenossenschaft „Wohnen im Stöckli“, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Grundeigentümer: Urs Müller, Hauptstrasse 52, 4316 Hellikon
Projektverfasser: Architekpur GmbH, Maienrain 13, 4316 Hellikon
Bauvorhaben: 2 Mehrfamilienhäuser (MFH) mit Autoeinstellhalle und 2 Familienhäuser auf einem der MFH
Lage: Parzelle 255, Hauptstrasse / Obere Strasse
Zonenart: Kernzone K + Kantonsstrasse / Zustimmung kantonaler Behörden erforderlich
DIE BAUVERWALTUNG