Einladung zur Wahlversammlung vom 20. September 2025
Die Helliker Stimmberechtigten haben den Einladungsflyer zur Wahlversammlung erhalten. Trennen Sie bitte den Stimmrechtsausweis vom Einladungsflyer ab und nehmen Sie diesen sowie einen Stift, allenfalls eine Schreibunterlage (z. B. das Natel), zum Ausfüllen der während der Wahlversammlung verteilten Wahlzettel mit. Die Wahlversammlung findet am Samstag, 20. September 2025, um 13:30 Uhr in der Turnhalle statt. Es wird eine Kinderbetreuung angeboten. Um 18:30 Uhr erfolgt die Behörden- und Wahlfeier auf dem Pausenplatz.
Offene Kandidaturen Amtsperiode 2026/2029:
- Gemeinderat (5 Sitze, einer davon Gemeindeammann, einer davon Vizeammann): Nachdem der Gemeindekanzlei die Kandidatur der bisherigen Gemeinderätin Dagmar Hasler als Gemeindeammann gemeldet wurde, sind ebenfalls die Kandidaturen von Martin Moosmann als Gemeinderat (neu) und Claude Ammann (neu) als Gemeinderat eingegangen. Da Gemeindeammann Thomas Rohrer und Vizeammann Josef Hasler nicht erneut antreten, sind neben zwei Gemeinderatssitzen auch die Positionen des Gemeindeammanns und Vizeammanns zu besetzen. Die bisherigen Gemeinderäte Norbert Suter und Helga Gähweiler treten zwar erneut als Gemeinderat bzw. Gemeinderätin an, stehen aber für die Position des Gemeindeammanns und Vizeammann nicht zur Verfügung. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass für die Position als Vizeammann noch keine definitive Zusage der kandidierenden Gemeinderäte und Gemeinderätin gemeldet wurde.
- Finanzkommission (3 Sitze): Für das nicht mehr zu einer erneuten Wahl antretende Mitglied der Finanzkommission Fabienne Waldmeier (Vorsitz) konnten noch keine Kandidat/innen gefunden werden. Da die bisherigen Barbara Gassmann und Sybille Schatzmann zwar zu einer erneuten Wahl antreten, aber nicht für die Position des Vorsitzes zur Verfügung stehen, kandi-diert somit idealerweise eine Person, die auch bereit ist diese Position in der Finanzkommission zu übernehmen.
Hinweis zu Kandidaturen:
Kandidaturen müssen nicht vorgängig gemeldet werden. Neue oder zusätzliche Kandidaturen können bis zur und sogar während der Wahlversammlung direkt eingereicht werden. Eine Frist besteht somit nicht.
Hinweis zu Unvereinbarkeiten:
Die Unvereinbarkeit gilt für Verwandte bis und mit 2. Grade (Eltern, Kind, Grosseltern, Enkelkind, Onkel und Tante, Nichte und Neffe), Ehegatten und Partner von Geschwistern. Das bedeutet, dass sie nicht in gleicher Behörde oder gleichzeitig Mitglieder des Gemeinderates und Finanzkommission sein dürfen.
DIE GEMEINDEKANZLEI UND DAS WAHLBÜRO