Einführung des eidgenössischen Grundbuches für die Gemeinde Hellikon; Grundbuchbereinigung, Publikation und Auflage
Das bereinigte und als Grundlage für das eidgenössische Grundbuch dienende Interimsregister für die Gemeinde Hellikon liegt während drei Monaten, das heisst vom 5. Oktober 2018 bis 11. Januar 2019, auf dem Grundbuchamt Laufenburg öffentlich auf. Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Grundbuchamt schriftlich einzureichen. Innert der Auflagefrist können noch nicht eingetragene, altrechtliche Rechte, zur Eintragung angemeldet werden. Als altrechtlich gelten Rechte, die schon vor dem Jahre 1912 entstanden sind beziehungsweise ausgeübt wurden. Ab 12. Januar 2019 können eintragungspflichtige Rechte, deren Anmeldung versäumt wurde und die deshalb nicht ins eidgenössische Grundbuch eingetragen wurden, gutgläubigen Dritten gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden. Grundbuchamt Laufenburg