Wahlversammlung vom 20. September 2025 / Wahlresultat
Von den 621 Stimmberechtigten waren 125 bzw. 20.1% an der Wahlversammlung anwesend. Die Wahlversammlung wurde von Peter Hufschmid, Leiter Wahlbüro, durchgeführt, als Aktuar amtete Gemeindeschreiber Edoardo Carrico.
Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 60 Stimmen.
Gewählt sind:
-Martin Moosmann, neu, 124 Stimmen
-Norbert Suter, bisher, 122 Stimmen
-Helga Gähweiler, bisher, 98 Stimmen
-Andreas Hasler (1967), neu, 95 Stimmen
-Claude Ammann, neu, 83 Stimmen
Nicht gewählt ist:
-Dagmar Hasler, bisher, 65 Stimmen
Wahl des Gemeindeammanns
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 62 Stimmen.
Gewählt ist:
-Andreas Hasler (1967), neu, 78 Stimmen
Wahl des Vizeammanns
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 61 Stimmen.
Gewählt ist:
-Martin Moosmann, neu, 75 Stimmen
Wahl von 3 Mitgliedern der Steuerkommission
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 59 Stimmen.
Gewählt sind:
-Manuela Waldmeier, bisher, 117 Stimmen
-Richard Birrer, bisher, 116 Stimmen
-Amandus Brogle, bisher, 115 Stimmen
Wahl eines Ersatzmitglieds der Steuerkommission
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 61 Stimmen.
Gewählt ist:
-Marc Meier, bisher, 116 Stimmen
Wahl von 3 Mitgliedern der Finanzkommission
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 58 Stimmen.
Gewählt sind:
-Barbara Gassmann, bisher, 117 Stimmen
-Sibylle Schatzmann, bisher, 116 Stimmen
-Michael Meier, neu, 111 Stimmen
Wahl von 2 Mitgliedern des Wahlbüros
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 59 Stimmen.
Gewählt sind:
-Patrizia Binkert, bisher Ersatz-Mitglied, 110 Stimmen
-Peter Hufschmid, bisher, 108 Stimmen
Wahl von 2 Ersatz-Mitgliedern des Wahlbüros
1. Wahlgang; Absolutes Mehr: 59 Stimmen.
Gewählt sind:
-Martina Gisin, bisher, 109 Stimmen
-Carmen Meier, neu, 105 Stimmen
Mit einer Wahlbeschwerde können Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses geltend gemacht werden. Die Beschwerde ist innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse beim Regierungsrat einzu-reichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen (Art. 66 ff GPR).
DIE GEMEINDEKANZLEI UND DAS WAHLBÜRO